Kooperationsverträge mit Unternehmen
Aufgrund der der Möglichkeit durch steuerfreie Sachbezüge ist es allen Arbeitgebern möglich die Mitarbeiter im Bereich Gesundheit zu unterstützen und präventiv dazu beizutragen, dass langhaltende körperliche Beschwerden behoben werden können.
Wie sieht solch eine Kooperation aus?
Wir arbeiten bisher mit einigen Unternehmen eng zusammen und können individuelle Gesundheitsförderungspläne gestalten. Wir können sowohl die Dienstleistung Vorort im Unternehmen anbieten, wie z.B. Rückengymnastik oder auch Massage. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das die Mitarbeiter direkt zu uns in die Praxis kommen und individuell Termine planen, welche dann mit den Arbeitgebern abgerechnet werden. Hier können alle Leistungen die wir anbieten genutzt werden.
Was sind die Vorteile für mich als Arbeitgeber?
Durch Gesundheitsförderung der Mitarbeiter können Sie langfristig den Krankheitsausfall durch gesundheitliche Beschwerden deutlich reduzieren. Dem Arbeitgeber ist es mittlerweile möglich durch die Regelung der steuerfreien Sachbezüge diese Subvention in Höhe von 50 € monatlich dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Somit werden keine Steuer- und Sozialabgaben fällig, was steuerfreie Sachbezüge vor allem als Alternative zur Gehaltserhöhung interessant macht.
Gemeinsam etwas schaffen
Die physische und psychische Belastung der Arbeitnehmer steigt zunehmend. Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden um präventiv die Gesundheit zu fördern!